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Abfallentsorgung

Entsorgung allgemein  |  Gebührenmarken  |  Abfallkalender  |  Altmetall  |  AltglasAltpapier  |  Aluminium  |  Batterien  |  Bauschutt  |  Blechdosen  |  Elektro-/Haushaltgeräte, Fluoreszenzröhren  |  Grünabfuhr  |  Häckseldienst  |  Kehricht  |  Kadaver  |  Kleider / Textilien / Schuhe  |  Speiseöl / Maschinenöl  |  Sonderabfälle  |  Sperrgut

Entsorgung allgemein

Bezüglich den allgemeinen Vorschriften über die Abfallentsorgung und geltenden Kehrichtgebühren wird auf das von der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 1997 beschlossenen Abfallreglement verwiesen.

Beim Chorlihus befindet sich die zentrale Abfallsammelstelle. Der Zugang ist während folgenden Öffnungszeiten möglich:

Mittwoch    13.30 – 15.00 Uhr
Samstag    09.30 – 11.30 Uhr

Das Deponieren von Sammelgut ausserhalb der Umzäunung ist verboten. Die Benützung ist nur den Einwohnern von Gontenschwil gestattet.

Gebührenmarken

Die Entsorgung von Kehricht, Grüngut und Sperrgut ist gebührenpflichtig. Die Gebührenmarken können an folgenden Orten bezogen werden:

  • Dorfmetzg, Moser Markus
  • Volg Lebensmittelgeschäft

Abfallkalender

Dem Abfallkalender können die Abfuhrdaten für den Kehricht und das Grüngut sowie die Daten des Häckseldienstes und der Kleidersammlung entnommen werden.

Abfallkalender2010

Altmetall

Für die Entsorgung von Eisenröhren, Boiler, Dachrinnen, Drahtgitter, leere Blechfässer, Fahrräder etc. steht bei der Sammelstelle ein Container bereit.
Brennbares Material bitte entfernen und der ordentlichen Kehrichtabfuhr mitgeben.
Keine Kühlschränke und Konservendosen!

Altglas

Das Altglas kann gebührenfrei über die speziellen Glas-Container bei der Sammelstelle entsorgt werden. Bei der Glasablieferung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Das Glas muss unbedingt nach Farben getrennt eingeworfen werden.
  • Nur reines Glas einwerfen, also keine Verschlüsse, kein Porzellan, Ton oder Steingut, keine Umhüllungen aus Metall, Plastik, Stroh oder Textilien.
  • Papieretiketten können an den Flaschen belassen werden.
  • Aus technischen Gründen kann nur Hohlglas angenommen werden, also keine Spiegel, Beleuchtungskörper, Fensterglas (Flachglas)

Altpapier

Für die Entsorgung von Altpapier und Karton steht bei der Sammelstelle ein gedeckter Container bereit. Das Papier und der Karton werden nur in geschnürten Bünden entgegengenommen. Keine Plastik- und Papiersäcke verwenden.

Aluminium

Für die Entsorgung von Weissblechdosen, auch lackierte und bedruckte, steht bei der Sammelstelle ein Container bereit.

Was gehört in die Alusammelstelle:

  • Aluminium-Pfannen, Kessel und Kübel aus Aluminium, Spraydosen und Tuben (Düsen und Deckel entfernen), Getränkedosen, Medikamentenröhrchen, Haushalt- und Schokoladenfolien.

Was darf nicht in die Alusammelstelle gegeben werden:

  • Plastik- und papierbeschichtete Folien, beschichtete Suppen-, Getränke- und Pouletbeutel, Butterpapier (Hauskehricht).

Batterien

Leere Batterien aller Art sind grundsätzlich den Verkaufsstellen zurückzugeben. Die Verkäufer sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Im weitern können die Batterien auch in der Sammelstelle abgegeben werden.

Bauschutt

Kleinmengen bis 0.25 m3 können in der vorgesehenen Mulde bei der Sammelstelle abgegeben werden. Holz und Plastik sind kein Bauschutt.

Blechdosen

Für die gebührenfreie Entsorgung von Konservendosen stehen bei der Sammelstelle separate Container zur Verfügung. Die Dosen und Büchsen sind in sauber gereinigtem Zustand abzuliefern. Farbbüchsen und –kessel mit Farbresten gehören nicht in diese Container, sondern müssen in einer Drogerie abgegeben werden. Stahlblech- und Alu-Dosen müssen nicht mehr getrennt werden, sondern können in den gleichen Container geworfen werden.

Elektro-/Haushaltgeräte, Fluoreszenzröhren

Unterhaltungselektronik (z.B. Fernseher, Radio, Stereoanlagen, PC mit Zubehör, Telefonapparate, Kopierer, Fax u.a.) sowie Haushaltgeräte und Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes sind der Verkaufsstelle zurückzugeben. Im weitern sind auch die Fluoreszenzröhren (Neonröhren) der Verkaufsstelle zurückzugeben. Kühlschränke und Tiefkühltruhen sind direkt beim Regionalen Recyclinghof, Industriegebiet Moor, Hardstrasse 5, Reinach, Tel. 062 771 72 73, abzugeben.

Grünabfuhr

Die Grünabfuhr ist gebührenpflichtig und findet mehrmals pro Jahr statt. Für die Daten der Grünabfuhr verweisen wir auf den Abfallkalender2010. Das Sammelgut ist am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr an den ordentlichen Kehrichtsammelplätzen in Bündel (100 x 50 x 50 cm / max. 25 Kg) oder in geeigneten Gebinden, Behälter zu 70, 140, 240 und 800 Liter bereitzustellen und mit einer Gebührenmarken der Gemeinde Gontenschwil zu versehen. Die Gebührenmarken für die Grünabfuhr können an folgenden Orten bezogen werden:

  • Dorfmetzg, Moser Markus
  • Volg Lebensmittelgeschäft

Neuerungen ab Januar 2009:

  • Es werden neu 23 anstatt 15 Grüngutabfuhren durchgeführt
  • Zusätzlich zu den bestehenden Grüngutmarken, gibt es neu auch Jahresvignetten

 Flugblatt Grüngutentsorgung


Kompostieren im Garten = sinnvollste Art der Wiederverwertung organischer Abfälle!

Häckseldienst

Zum Häckseln eignen sich Sträucher- und Baumschnitte, möglichst lang geschnitten, mit den dicken Enden auf der gleichen Seite. Holz, welches mehr als 15 cm Durchmesser hat, kann nicht gehäckselt werden. Die ersten 15 Minuten werden gratis gehäckselt. Grössere Mengen müssen verrechnet werden (Fr. 300.-- pro Stunde).

Die Daten des Häckseldienstes können dem Abfallkalender2010 entnommen werden.

Anmeldekarten für den Häckseldienst können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden oder stehen im Online Schalter zur Verfügung. Es werden nur angemeldete Posten gehäckselt.

Kehricht

Die Kehrichtabfuhr ist gebührenpflichtig und findet einmal wöchentlich jeweils am Mittwoch statt. Es wird auf den Abfallkalender2010 verwiesen. Das Sammelgut ist am Abfuhrtag bis 7.00 Uhr an den ordentlichen Kehrichtsammelplätzen in Kehrichtsäcken zu 35, 60 oder 110 Litern Inhalt mit max. 25 Kg Gewicht bereitzustellen und mit Gebührenmarken der Gemeinde Gontenschwil zu versehen. Die mit Gebührenmarken versehenen Kehrichtsäcke können auch in Norm-Containern bereitgestellt werden. Die Gebührenmarken für die Kehrichtabfuhr können an folgenden Orten bezogen werden:

  • Dorfmetzg, Moser Markus
  • Volg Lebensmittelgeschäft

Kadaver

Tierkadaver werden in der Kläranlage im Moos, Reinach, Tel. 062 771 37 03, entgegengenommen. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10.30 – 11.00 Uhr.

Kleider / Textilien / Schuhe

Gute, haushaltreine, tragbare Damen-, Herren und Kinderbekleidung inkl. Schuhe; Tisch-, Bett- und Haushaltwäsche (keine defekten Artikel) können bei der Sammelstelle in den dafür vorgesehenen Container geworfen werden. Zudem führt der Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil zwei Kleidersammlungen pro Jahr durch. Die Daten können dem Abfallkalender2010 entnommen werden.

Speiseöl / Maschinenöl

Altöl aus Haushaltungen wie Pommes-frites-Öl, Motoren-, Getriebe- und Maschinenöl können bei der Sammelstelle abgegeben werden.
Speiseöle und Motorenöle getrennt sammeln und abgeben.

Sonderabfälle

Farben- und Lackreste, Klebstoffe, Lösungs- und Reinigungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Säuren, Laugen, weitere Chemikalien, Altmedikamente, Thermometer, Geräte mit Quecksilber etc. auf keinen Fall in die Kanalisation geben. Verkaufsstellen (Drogerien und Apotheken) sind gesetzlich verpflichtet, derartige Abfälle zurückzunehmen.

Sammelstellen:

Drogerie Baggenstoss, Reinach, Tel. 062 771 22 15
Central-Apotheke,  Reinach, Tel. 062 765 15 60
Löwen-Apotheke, Reinach, Tel. 062 771 11 52
Dropa-Drogerie, Reinach, Tel. 062 772 42 00
Wyna-Apotheke, Unterkulm, Tel. 062 776 16 57
Drogerie am Bahnhof, Unterkulm, Tel. 062 776 10 46
Apotheke Dr. Müller, Menziken, Tel. 062 771 66 66

Sperrgut

Sperrige Einzelstücke (Kleinsperrgut) sind mit einer Gebührenmarke zu versehen und der Kehrichtabfuhr mitzugeben. Sie dürfen das Ausmass von 100 x 50 x 50 cm und ein Gewicht von 25 Kg nicht überschreiten. Die Gebührenmarken für Sperrgut können an folgenden Orten bezogen werden:

  • Dorfmetzg, Moser Markus
  • Volg Lebensmittelgeschäft