Bitte um Entfernung von Grabschmuck
Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass bei der Urnenwand und dem Gemeinschaftsgrab gemäss Bestattungs- und Friedhofreglement kein Grabschmuck wie Blumen, Figuren, Kerzen etc. abgelegt werden darf. Dies ist lediglich innerhalb des ersten Monats nach der Beisetzung erlaubt. Leider ist seit geraumer Zeit vermehrt festzustellen, dass mittlerweile dauerhaft Grabschmuck platziert wird.
Es wird deshalb um Entfernung des Grabschmuckes bei den Urnenwandgräbern und beim Gemeinschaftsgrab bis spätestens 31. August 2026 gebeten. Nicht entfernter Grabschmuck wird danach durch den Friedhofgärtner entfernt.
Besten Dank für Ihr Verständnis!