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Aufhebung Verkehrsbeschränkungen Alte Strasse

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung


Gemeinderat Gontenschwil
Gontenschwil
Alte Strasse

  • Aufhebung Verbot für Motorwagen und Motorräder (Signal 2.13) mit Zusatztafel ,,Zubringer gestattet‘‘
  • Aufhebung der Gewichtsbeschränkung: Höchstgewicht 3.5t (Signal 2.16)


Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 24.07.2026 bis 24.08.2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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