Krebspest - Erweiterung Sperrgebiet
An der Wyna in Oberkulm wurden mehrere Edelkrebse in schlechtem Zustand gefunden. Das Zentrum für Fisch- und Wildtiermedizin (FIWI) in Bern hat bei den Tieren die Krebspest diagnostiziert. Diese Krankheit muss gemäss Eidgenössischer Tierseuchenverordnung bekämpft werden. Im Sommer 2026 hat sich die Krebspest an der Wyna weiter ausgebreitet. Deshalb hat der Kanton das seit Herbst 2025 bestehende Sperrgebiet erweitert: Es umfasst aktuell den ganzen Flusslauf der Wyna von der Kantonsgrenze bis zur Mündung in die Suhre. Das Sperrgebiet soll die einheimischen Flusskrebse schützen und eine weitere Ausbreitung der Krebspest verhindern.
Um die weitere Verschleppung der Krebspest zu vermindern, gelten im Sperrgebiet folgende Regeln:
- Betreten Sie das Gewässer nicht.
- Lassen Sie Hunde nicht ins Wasser.
- Bringen Sie keine Krebse (weder lebend noch tot) aus der Wyna an andere Orte. Setzen Sie keine Krebse aus.
- Melden Sie Krebs-Funde bitte umgehend mit Foto an jagd_fischerei@ag.ch oder 062 835 28 50.
- Verwenden Sie beim Fischen keine Stiefel mit Filzsohlen. Material, das in Kontakt mit Bachwasser war, muss vor dem nächsten Einsatz in einem Gewässer korrekt desinfiziert oder ausreichend lange trocken gelagert werden.
- Vermeiden Sie es, Wasser oder Bodenmaterial aus der Wyna in andere Gewässer einzutragen oder flussaufwärts zu verschleppen.