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Baugesuchsverfahren

Für bewilligungspflichtige Bauvorhaben muss ein Baugesuch eingereicht werden. Baugesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei oder via Online-Schalter bezogen werden.

Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden durch die Bauverwaltung in formeller und materieller Hinsicht geprüft. Das Gesuch wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde Gontenschwil (Wynentaler Blatt) veröffentlicht und während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist können legitimierte Personen begründet Einsprache erheben.

Nach der öffentlichen Auflage und der Prüfung allfälliger Einsprachen entscheidet der Gemeinderat über das Baugesuch.

Gewisse Bauvorhaben bedürfen zudem der Zustimmung kantonaler Behörden.

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