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Familiennachzug

Familiennachzug durch Schweizer Staatsangehörige

Ausländische Ehegattinnen bzw. Ehegatten respektive eingetragene Partnerinnen bzw. Partner und ledige Kinder unter 18 Jahren von Schweizer Staatsangehörigen haben unter gewissen Bedingen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz.

Informationen zum Ablauf, über die Voraussetzungen sowie zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie über die Webseite des Amts für Migration und Integration
 

Familiennachzug durch Staatsangehörige aus EU/EFTA-Staaten

In der Schweiz wohnhafte Staatsangehörige aus den EU-27/EFTA-Staaten, die über eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, eine Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA oder eine Niederlassungsbewilligung EU/EFTA verfügen, haben unter gewissen Bedingungen Anspruch auf Nachzug der Familienangehörigen.

Informationen zum Ablauf, über die Voraussetzungen sowie zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie über die Webseite des Amts für Migration und Integration
 

Familiennachzug durch Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (L)

In der Schweiz wohnhafte gesuchstellende Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung haben die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen ihre Ehegattin bzw. ihren Ehegatten/ihre eingetragene Partnerin bzw. ihren eingetragenen Partner und/oder die ledigen Kinder unter 18 Jahren nachzuziehen.

Informationen zum Ablauf, über die Voraussetzungen sowie zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie über die Webseite des Amts für Migration und Integration
 

Familiennachzug durch Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung oder Niederlassungsbewilligung (B, C)

In der Schweiz wohnhafte gesuchstellende Personen aus Nicht-EU/EFTA-Staaten mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen ihre Ehegattin bzw. ihren Ehegatten/ihre eingetragene Partnerin bzw. ihren eingetragenen Partner und/oder die ledigen Kinder unter 18 Jahren nachzuziehen.

Informationen zum Ablauf, über die Voraussetzungen sowie zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie über die Webseite des Amts für Migration und Integration