Ausweisverlust
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Polizei angezeigt werden. Für die Beantragung eines neues Ausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer Staatsangehörige
- Orginal Verlustanzeige
- Identitäsausweis
- 1 aktuells Passfoto
Ausländische Staatsangehörige
- Original Verlustanzeige
- Reisepass
Ausweise, deren Verlust gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörden abgegeben werden.