Navigieren in Gemeinde Gontenschwil

Abmeldung / Wegzug

Ein Wegzug aus Gontenschwil ist den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder online via eUmzug zu melden.

Für die persönliche Abmeldunge benötigen wir folgende Unterlagen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Identitätskarte
  • Meldebestätigung
  • die neue Wohnadresse

Schweizer Staatsangehörige erhalten bei Wegzug den Heimatschein ausgehändigt, welchen Sie den Einwohnerdiensten am neuen Wohnort bei der Anmeldung wieder abgeben müssen. Bei eUmzug wird der Heimatschein durch uns direkt der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt.

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländerausweis
  • Identitätskarte oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • die neue Wohnadresse
     

Wegzug ins Ausland

Bei einem definitiven Wegzug ins Ausland ist spätestens vier Wochen vor dem Wegzug zwingend eine zusätzliche Kontaktaufnahme mit der Abteilung Steuern notwendig. Bei der Abmeldung ist ausserdem eine Zustelladresse / Vertreteradresse in der Schweiz bekanntzugeben.

Wir bitten Sie, bei Fragen betreffend einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung vorgängig mit den Einwohnerdiensten Kontakt aufzunehmen.