Navigieren in Gemeinde Gontenschwil

Zahlungsschwierigkeiten

Sie haben die Möglichkeit, bei der Abteilung Finanzen schriftlich ein Gesuch um Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen zu stellen. Das ist vor allem dann notwendig, wenn die Steuern länger als ein halbes Jahr nach Fälligkeit mit Raten gestundet werden sollen.

Das Gesuch muss folgenden Beilagen und Erläuterungen enthalten:

  • Einkommensbelege
  • Monatliche Ausgaben (Krankenkasse, Mietvertrag, etc.)
  • Begründung des finanziellen Engpasses
  • Ratenhöhe und Termine der vorgesehenen Zahlungen

Das Gesuch muss eine Begründung enthalten. Der Verzugszins bleibt jedoch selbst bei einer Stundung bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.

Dienstleistungen