Mahngebühren im Steuerwesen
Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Einführung von Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Es werden folgende Mahngebühren fakturiert:
Erste Mahnung Steuererklärung | CHF 35.00 |
Zweite Mahnung Steuererklärung | CHF 50.00 |
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) | CHF 35.00 |
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) | CHF 100.00 |
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, bitten wir Sie, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden.