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Mahngebühren im Steuerwesen

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat die Einführung von Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Es werden folgende Mahngebühren fakturiert:

Erste Mahnung Steuererklärung CHF  35.00
Zweite Mahnung Steuererklärung CHF  50.00
Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF  35.00
Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv) CHF 100.00

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Steuern fristgerecht zu begleichen, bitten wir Sie, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden.

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