Erbenverzeichnis
Erbenverzeichnisse werden von der Gemeinde des letzten Wohnortes des Erblassers ausgestellt. Im Erbenverzeichnis werden die gesetzlichen Erben aufgeführt. Es gibt jedoch keine Auskunft über allfällig vorhandene letztwillige Verfügungen.
Ein Erbenverzeichnis kann bei der Gemeindekanzlei beantragt oder online via Smart Service Portal bestellt werden.