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Provisorische Rechnung - Änderung der Einkommens-/ Vermögensverhältnisse

Die provisorische Steuerrechnung basiert auf den letzten bekannten Einkommens- und Vermögensfaktoren (Vorjahr). Die provisorische Rechnung wird jeweils bei Abgabe der Steuererklärung überprüft und aufgrund der deklarierten Angaben angepasst.

So kann es jedoch sein, dass die veränderten Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des laufenden Jahres keine Berücksichtigung in der provisorischen Rechnung finden. Um diesen Umstand Rechnung zu tragen, bitten wir Sie um Mitteilung mittels Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung.

Dienstleistung

Hilfsblatt prov. Steuerrechnung [pdf, 59 KB]