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AHV / IV / EO

Weiterführende detaillierte Informationen zu den Themen

  • AHV    Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • IV          Invalidenversicherung
  • EO       Erwerbsersatzordnung

finden Sie direkt unter den nachstehenden Links:

AHV-Ausweis

DasAnmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA oder als Pdf-Datei erhältlich. Anmeldeformular AHV-Ausweis

AHV-Beiträge

Mit Erreichen des 21. Lebensjahres sind AHV-Beiträge zu leisten. Die Beitragszahlungen sind auch dann erforderlich, wenn kein Einkommen erzielt wird. Verheiratete Personen müssen nur dann keine Beiträge leisten, wenn der Ehepartner den doppelten Minimalbeitrag bezahlt.

Die Merkblätter zu diesem Thema erhalten Sie bei der SVA Aargau. Diesegeben Ihnen weiterführende Informationen über die Voraussetzungen derBeitragspflicht und Berechnung der Beiträge. Informationen erteilt Ihnen gerneauch die SVA-Zweigstelle.