Navigieren in Gemeinde Gontenschwil

Krankenkassen Prämienverbilligung

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.

Die Beitragsberechtigten werden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und angeschrieben. Nach Erhalt eines Codes kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden. Das Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuerunterlagen fallen weg.

Wichtig: Die Prämienverbilligung muss bis spätestens 31. Dezember beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr verwirkt und kann nicht mehr geltend gemacht werden!

Haben Sie keinen Code erhalten, sind aber der Ansicht, dass Ihnen ein Anspruch auf Prämienverbilligung zukommt? Bestellen Sie auf der Website der SVA einen Code. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden.

Dienstleistung

Prämienverbilligung Kanton Aargau