Steuerregisterauszug
Der Steuerregisterauszug wird von der Abteilung Steuern ausgestellt und bescheinigt das steuerbare Einkommen, das Reinvermögen und das steuerbare Vermögen einer Steuerperiode. Der Steuerregisterauszug wird nur den steuerpflichtigen Personen ausgehändigt oder zugesandt. Eine Zustellung an eine Drittperson ist aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht möglich.
Der Steuerregisterauszug kann bei der Abteilung Steuern oder via Online-Schalter bestellt werden.