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Gemeindebeitrag familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinde Gontenschwil unterstützt Eltern mit einem finanziellen Beitrag an die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung nach dem Prinzip der Subjektfinanzierung nach Normkostenmodell.

Anspruch auf Gemeindebeiträge für familienergänzende Kinderbetreuung haben unabhängig vom Betreuungsort erwerbstätige oder in Ausbildung befindliche sorgerechtsberechtigte Eltern bzw. der sorgeberechtigte Elternteil mit Wohnsitz in der Gemeinde Gontenschwil, wenn auch das Kind resp. die Kinder Wohnsitz in Gontenschwil haben.

Der Gemeindebeitrag bezieht sich auf die effektiven Betreuungsleistungen. Massgebend ist die Abrechnung der Kinderbetreuungsinstitutionen.

Wer einen Anspruch auf einen Gemeindebeitrag geltend machen will, hat diesen mit dem offiziellen Formular zu beantragen. Das Gesuchsformular muss vollständig ausgefüllt und alle notwendigen Unterlagen müssen beigelegt sein.

Dienstleistungen


Zuständige Abteilung

Gemeindekanzlei