Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die allesamt positiv gefassten Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 24. November 2023 wie folgt veröffentlicht:
Einwohnergemeinde
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023
- Verpflichtungskredit von CHF 71‘000.00 (Anteil Gontenschwil) für die gestaffelte Ausstattung der Lernenden der Kreisschule aargauSüd mit digitalen Endgeräten
- Erweiterung des schulergänzenden Angebots an der Schule Gontenschwil mit entsprechendem Reglement
- Bruttokredit von CHF 310‘000.00 für die Modernisierung der Strassenbeleuchtung auf LED-Technik
- Auflösung des Abwasserverbandes Gontenschwil-Zetzwil
- Voranschlag 2024 der Einwohnergemeinde Gontenschwil mit einem Steuerfuss von 117%
Ortsbürgergemeinde
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 16. Juni 2023
- Voranschlag 2024 der Ortsbürgergemeinde und des gemeinsamen Forstbetriebs der Gemeinden Gontenschwil, Leutwil und Zetzwil
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen geltend gemacht werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendum ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei (§§ 62d und e Gesetz über die politischen Rechte).
Ablauf der Referendumsfrist: 3. Januar 2024
Gontenschwil, 24. November 2023
Gemeinderat