Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die allesamt positiv gefassten Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025 wie folgt veröffentlicht:
EINWOHNERGEMEINDE
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Kreditabrechnungen
a) Sanierung Kesslergasse
b) Sanierung Tannenmoosstrasse - Bestattungs- und Friedhofreglement; Totalrevision
- Budget 2026 der Einwohnergemeinde mit einem unveränderten Steuerfuss von 117% und einem mutmasslichen Aufwandüberschuss von rund CHF 350'000.00
ORTSBÜRGERGEMEINDE
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 13. Juni 2025
- Budget 2026 der Ortsbürgergemeinde und des gemeinsamen Forstbetriebs der Gemeinden Gontenschwil, Leutwil und Zetzwil
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen geltend gemacht werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendum ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei (§§ 62d und e Gesetz über die politischen Rechte).
Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2026
Gontenschwil, 28. November 2025
Gemeinderat