Veröffentlichung der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die allesamt positiv gefassten Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 wie folgt veröffentlicht:
EINWOHNERGEMEINDE
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 28. November 2025
- Rechenschaftsbericht 2025
- Kreditabrechnungen
a) Gesamtrevision Nutzungsplanung
b) Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED Kantonsstrassen
c) Umrüstung Strassenbeleuchtung auf LED Gemeindestrassen
d) Sanierung Birchstrasse
e) Sanierung Meteorwasserleitung Birchstrasse - Erfolgsrechnung und Bilanz 2025
- Bruttokredit von CHF 40'000.00 für die Aufhebung der Wasserleitung zwischen der Dorfstrasse und der Oberen Egg im Bereich der Parzellen 2477/2372 mit zwei neuen Hauszuleitungen
- Bruttokredite für die Sanierung der Zopfstrasse inkl. Werkleitungen
a) Strassenbau CHF 175'000.00
b) Abwasserbeseitigung CHF 200'000.00
c) Wasserversorgung CHF 145'000.00
ORTSBÜRGERGEMEINDE
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 28. November 2025
- Rechenschaftsbericht 2025
- Erfolgsrechnung und Bilanz 2025
Alle Beschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Fünftel (Einwohnergemeinde) bzw. einem Zehntel (Ortsbürgergemeinde) der Stimmberechtigten innert 30 Tagen geltend gemacht werden.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung für ein Referendumsbegehren ist die Unterschriftenliste bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen. Massgebend für die Berechnung der erforderlichen Unterschriftenzahl ist die Zahl der Stimmberechtigten am Tag der Hinterlegung des Referendumsbegehrens bei der Gemeindekanzlei (§§ 62d und e Gesetz über die politischen Rechte).
Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2026
Gontenschwil, 12. Juni 2026
Gemeinderat