Auflage Baugesuche
Die öffentliche Auflage findet während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei statt. Die Baugesuchsunterlagen können auch digital via eBau eingesehen werden (Anmeldung erforderlich).
Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.