Navigieren in Gemeinde Gontenschwil

Auflage Baugesuche

Die Baugesuchsunterlagen und Plänen können während der öffentlichen Auflage bei der Gemeindekanzlei Gontenschwil eingesehen werden.

Innerhalb der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Einwendungen erhoben werden. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten. Legitimiert ist nur, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend machen kann.


Folgende Baugesuche befinden sich aktuell in der öffentlichen Auflage: