Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Beglaubigung von Unterschriften und das Erstellen von beglaubigten Kopien eines Originaldokuments werden zu den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindekanzlei vorgenommen. Der Gemeindeschreiber und seine Stellverteterin verfügen über die notwendigen Berechtigungen, welche jeweils von der Notariatskommission des Kantons Aargau erteilt wird. Beide stehen für die Erteilung von Beglaubigungen oder zur Beantwortung von Fragen und Unklarheiten zu diesem Thema gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Beglaubigung von Unterschriften
- Es ist ein persönliches Erscheinen notwendig.
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass).
- Für eine Unterschriftsbeglaubigung sollte die Unterschrift erst vor Ort geleistet werden.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 20.00 (§ 6 Dekret über den Notariatstarif).
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden.
- Die Gemeindekanzlei wird eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen.
Die Gebühr für die Beglaubigung von Kopien beträgt CHF 10.00 für die erste und CHF 2.00 für jede weitere Seite.
Apostille
Falls Ihr Dokument für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch das Ausweiszentrum.