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Erbbescheinigung

Für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist das Bezirksgerichtspräsidium am letzten Wohnort des Erblassers zuständig. Eine Erbbescheinigung wird häufig benötigt, um über die Hinterlassenschaft verfügen zu können, insbesondere wenn es um Bankkonten oder um Grundeigentum der verstorbenen Person geht.

Bezirksgericht Kulm
Zentrumsplatz 1
5726 Unterkulm
062 768 55 55
 

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