Grundstückschätzung
Gemäss den Bestimmungen des Steuergesetzes und der Verordnung zur Bewertung der Grundstücke sind im Kanton Aargau die Grundstücke zu schätzen.
Falls eine bestehende Liegenschaft gekauft und baulich nicht verändert wurde, bleiben die ursprünglich festgelegten Werte unverändert. Bei Um- und Neubauten ist eine Besichtigung vor Ort notwendig. Das Steueramt meldet sich vor der Besichtigung mit einem Terminvorschlag.