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Solaranlagen

Solaranlagen können heute mit relativ einfachen Mitteln in die Dächer und Fassaden von Neubauten integriert werden. Auch bei bestehenden Bauten finden sich gute Lösungen, so dass die Nutzung solarer Energie und eine gute Gestaltung kombiniert werden können.

Seit dem 1. Mai 2014 sind Solaranlagen an den meisten Standorten und unter Einhaltung der gestalterischen Anforderungen meldepflichtig. Solaranlagen, die auf schützenswerten Gebäuden oder in durch den Kanton klar umschriebenen Typen von Schutzgebieten erstellt werden, bleiben weiterhin baubewilligungspflichtig.
 

Verfahren

Meldepflichtige Anlagen
Meldepflichtige Solaranlagen sind der Gemeinde mittels Formular 
"AG-Solar Solarmeldeformular" auf der Plattform EVEN zu melden. Mit dem Bau der Anlage darf – sofern keine gegenteilige Rückmeldung erfolgt – erst nach 30 Tagen seit Eingang der Meldung bei der Gemeinde begonnen werden.

Baubewilligungspflichtige Anlagen
Für baubewilligungspflichtige Anlagen ist zudem beim Gemeinderat ein Baugesuch mit den üblichen Unterlagen einzureichen. Je nach Situation benötigt das Vorhaben eine kantonale Zustimmung.
 

Formulare

Auf der Website des Kantons Aargau finden Sie weitere Informationen und das entsprechende Formular.

Factsheet Netzsituation Photovoltaikanlage [pdf, 320 KB]