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Friedhofgärtner

Bauamt Gontenschwil
Musterplatzstrasse 587
Postfach 37
5728 Gontenschwil

Tel. 079 136 18 70
bauamt.gontenschwil@bluewin.ch

Die Kontaktpersonen sind unter der Abteilung Bauamt ersichtlich.


Friedhof Gontenschwil

Allgemeines Verhalten

  • Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Die Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
  • Lärmen und Spielen sind auf dem Friedhofareal verboten. 
  • Das Befahren des Friedhofs Gontenschwil mit Fahrzeugen und fahrzeugänlichen Geräten aller Art ist grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind nur Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge, auf die handicapierte Besucherinnen und Besucher angewiesen sind. 
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Das freie Laufenlassen von Tieren ist verboten. 
  • Das Abreissen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen ist in der Friedhofanlage im Allgemeinen und auf fremden Gräbern im Speziellen untersagt. 
  • Abraum und Abfälle sind in die dafür bestimmten Behälter zu entsorgen. 
  • Am Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen darf auf dem Friedhof nicht gearbeitet werden. 

Einteilung der Grabstätten

Es bestehen folgende Grabarten:

  • Erdreihengrab
  • Urnenreihengrab
  • Urnenwandgrab
  • Familiengrab
  • Gemeinschaftsgrab

Grabruhe

Die Grabruhe richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen (zurzeit mindestens 20 Jahre). Bei Familiengräbern gilt eine Grabruhe von mindestens 50 Jahren. 

Weitere Bestimmungen und Informationen können dem Bestattungs- und Friedhofreglement [pdf, 115 KB] entnommen werden.

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