Friedhofgärtner
Bauamt Gontenschwil
Musterplatzstrasse 587
Postfach 37
5728 Gontenschwil
Tel. 079 136 18 70
bauamt.gontenschwil@bluewin.ch
Die Kontaktpersonen sind unter der Abteilung Bauamt ersichtlich.
Friedhof Gontenschwil
Allgemeines Verhalten
- Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Die Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
- Lärmen und Spielen sind auf dem Friedhofareal verboten.
- Das Befahren des Friedhofs Gontenschwil mit Fahrzeugen und fahrzeugänlichen Geräten aller Art ist grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind nur Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge, auf die handicapierte Besucherinnen und Besucher angewiesen sind.
- Hunde sind an der Leine zu führen. Das freie Laufenlassen von Tieren ist verboten.
- Das Abreissen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen ist in der Friedhofanlage im Allgemeinen und auf fremden Gräbern im Speziellen untersagt.
- Abraum und Abfälle sind in die dafür bestimmten Behälter zu entsorgen.
- Am Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen darf auf dem Friedhof nicht gearbeitet werden.
Einteilung der Grabstätten
Es bestehen folgende Grabarten:
- Erdreihengrab
- Urnenreihengrab
- Urnenwandgrab
- Familiengrab
- Gemeinschaftsgrab
Grabruhe
Die Grabruhe richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen (zurzeit mindestens 20 Jahre). Bei Familiengräbern gilt eine Grabruhe von mindestens 50 Jahren.
Weitere Bestimmungen und Informationen können dem Bestattungs- und Friedhofreglement [pdf, 115 KB] entnommen werden.