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Friedhof

Ruhe und Ordnung 

  • Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe und Besinnung. Die Besucher haben sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
  • Lärmen und Spielen sind auf dem Friedhofareal verboten. 
  • Das Befahren des Friedhofs Gontenschwil mit Fahrzeugen und fahrzeugänlichen Geräten aller Art ist grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind nur Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge, auf die handicapierte Besucherinnen und Besucher angewiesen sind. 
  • Hunde sind an der Leine zu führen. Das freie Laufenlassen von Tieren ist verboten. 
  • Das Abreissen, Entfernen oder Beschädigen von Pflanzen ist in der Friedhofanlage im Allgemeinen und auf fremden Gräbern im Speziellen untersagt. 
  • Abraum und Abfälle sind in die dafür bestimmten Behälter zu entsorgen. 
  • Am Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen darf auf dem Friedhof nicht gearbeitet werden. 


Grabarten

Es stehen folgende Grabarten zur Verfügung: 

  • Erdreihengräber
  • Urnenreihengräber
  • Urnenwandgräber
  • Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensnennung
  • Familiengräber


Kosten

Für verstorbene Personen mit letztem zivilrechtlichem Wohnsitz in Gontenschwil sowie für verstorbene Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in Gontenschwil aufgrund ihres Eintritts in ein Alters- oder Pflegeheim aufgeben mussten, ist der Grabplatz auf dem Friedhof kostenlos. 
Auswärtige Personen können mit der Bewilligung der Gemeindekanzlei auf dem Friedhof Gontenschwil bestattet werden. Die Kosten gehen gemäss Gebührentarif des Bestattungs- und Friedhofreglements zulasten der Angehörigen resp. des Nachlasses. 
 

Grabruhe / Grabräumung

Die Grabruhe beträgt aktuell 25 Jahre. Bei Familiengräbern gilt eine Grabruhe von mindestens 50 Jahren. 

Müssen Grabfelder infolge Ablauf der Benützungsdauer abgeräumt werden, so wird dies mindestens drei Monate zuvor im amtlichen Publikationsorgan und nach Möglichkeit einem nächsten Angehörigen schriftlich bekanntgegeben. Innert der angesetzten Frist haben die Angehörigen die Gräber von Pflanzen und Denkmälern zu räumen. 
 

Die geltenden Vorschriften und Gebührenansätze finden sich im Bestattungs- und Friedhofreglement [pdf, 115 KB]