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Meldung des Todesfalls

Der Todesfall muss innert zwei Tagen der Gemeindekanzlei gemeldet werden. Bitte nehmen Sie in jedem Fall vorgängig Kontakt mit einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl auf. Grundsätzlich sind die Angehörigen einer verstorbenen Person für die Anzeige des Todes, die Abwicklung der Bestattung und die Organisation der Abdankung verantwortlich. 

Meldungen über Todesfälle können der Gemeindekanzlei auch an Feiertagen erstattet werden. Die Pikettnummer erhalten Sie unter der Telefonnummer 062 767 10 40
 

Tod zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt der bzw. des Verstorbenen und bei Abwesenheit den Notfallarzt an. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus, welcher für den Eintrag im Todesregister benötigt wird.


Tod im Spital oder Heim

Die Spital- oder Heimleitung erledigt die nötigen Formalitäten. Die Todesbescheinigung wird direkt dem zuständigen Zivilstandsamt zugestellt. Suchen Sie in den Unterlagen der bzw. des Verstorbenen nach Anordnungen über die Bestattung. Fehlt eine Anordnung, sprechen Sie die Bestattungsart unter den Hinterbliebenen ab (Kremation, Erdbestattung, Beisetzung in ein neues oder bestehendes Grab etc.).